Fragen und Antworten

Was ihr vor der Salzburger Bürgermeister- und Gemeindewahl wissen müsst

Veröffentlicht: 28. Februar 2024 15:16 Uhr
In genau elf Tagen ist es soweit: In Salzburg stehen die Bürgermeister- und Gemeindewahlen an. Aber was bedeutet das Wahlergebnis für die Salzburgerinnen und Salzburger? Und wie kann ich meine Stimme abgeben? Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten.

440.000 Salzburgerinnen und Salzburger – so viele wie noch nie – werden am 10. März zur Wahlurne gebeten. Alle fünf Jahre werden in Salzburg aufs Neue die Bürgermeister:innen und Gemeindevertreter:innen gewählt. Damit ihr wisst, wie und wofür ihr eure Stimme abgeben könnt und was nach der Wahl passiert, haben wir die wichtigsten Fragen beantwortet.

  1. Wer und was wird bei der Bürgermeister- und Gemeindewahl gewählt?
  2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wählen zu dürfen?
  3. Wie kann bei der Bürgermeister- und Gemeindewahl gewählt werden?
  4. Was muss ich bei der Briefwahl beachten?
  5. Was steht am Stimmzettel?
  6. Was hat es mit den Vorzugsstimmen auf sich?
  7. Wie geht es nach der Wahl in Salzburg weiter?


​Alles zur Salzburger Gemeindewahl 2024

Wer und was wird bei der Bürgermeister- und Gemeindewahl gewählt?

Alle fünf Jahre wird bei den Bürgermeister- und Gemeindewahlen über die lokalen Vertreter der Bürger:innen entschieden. Konkret betrifft das das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin sowie die Mitglieder der Gemeindevertretung. Während der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin als Oberhaupt einer Kommune fungiert, ist der Gemeinderat das legislative Organ und entscheidet über wichtige lokale Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Stadtentwicklung, Budget, Bildung, Verkehr und vieles mehr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wählen zu dürfen?

Bei der Bürgermeister- und Gemeindewahlen sind alle Österreicher:innen und EU-Bürger:innen wahlberechtigt, die bis spätestens 21. Dezember in einer Salzburger Gemeinde gemeldet und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Also auch die Geburtstagskinder des 10. März sind zur Stimmabgabe aufgerufen.

Wie kann bei der Bürgermeister- und Gemeindewahl gewählt werden?

Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme entweder persönlich direkt am Wahltag in dem ihnen zugewiesen Wahlsprengel ihrer Gemeinde abgeben. Diesen findet jede:r Wähler:in auf der per Post zugesendeten Wahlinformation. In einem anderen als dem zugewiesenen Sprengel oder in einer anderen Gemeinde zu wählen, ist nicht möglich. Sollte am 10. März nicht die Möglichkeit bestehen, in der Heimatgemeinde zu wählen, kann vorab eine Wahlkarte beantragt werden.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?

Für all jene, die am Wahltag verhindert sind und nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlkarte kann persönlich oder schriftlich bis zum 7. März in der Heimatgemeinde bestellt werden. Das ist persönlich oder per Post, per E-Mail oder über die Internetseite der jeweiligen Gemeinde möglich.

Was steht am Stimmzettel?

Bei den Gemeindewahlen werden sowohl die Bürgermeister:innen als auch die Gemeindevertretung gewählt. Es gibt zwei verschiedene Stimmzettel, die beide im selben Wahlkuvert in die Urne gesteckt werden. Diese betreffen einmal die Wahl der Gemeindevertretung und einmal die Wahl für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin. Die gewählte Kandidatin muss aber nicht jener Partei zugehören, für die bei der Gemeindewahl gestimmt wird. In der Stadt Salzburg stehen heuer etwa acht Listen und sieben Bürgermeisterkandidat:innen zur Wahl – einzig die MFG hat niemanden für das Amt aufgestellt.

Was hat es mit den Vorzugsstimmen auf sich?

Bei Gemeindewahlen können Wähler:innen einem bestimmten Kandidaten oder einer Kandidatin einer Partei Vorzugsstimmen geben. Bei einer entsprechenden Zahl an Vorzugsstimmen kommt es zu einer Vorreihung auf der Wahlliste. Auf diese Weise können Personen in den Gemeinderat einziehen, die das aufgrund von Mandatsverlusten eigentlich geschafft hätten.

Wie geht es nach der Wahl in Salzburg weiter?

Grundsätzlich beginnt nach der Wahl die Phase der Regierungsbildung und politischen Arbeit in den Kommunen. In all jenen Gemeinden und Städten, in denen keine Kandidatin oder kein Kandidat für das Bürgermeisteramt mindestens 50 Prozent der Stimmen erhält, werden die Wähler:innen erneut an die Urne gebeten. Am 24. März treten dann jeweils die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen in einer Stichwahl gegeneinander an. Bei den letzten Bürgermeister- und Gemeindewahlen 2019 war das in elf Gemeinden – unter anderem der Stadt Salzburg und Hallein – der Fall.

(Quelle: salzburg24)

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