Die Energiekosten stiegen in den letzten Monaten für Betriebe und Haushalte gleichermaßen. Besonders betroffen waren im Winter Haushalte mit Stromheizungen. Die Erhöhung der Salzburg AG mit 1. Jänner 2023 sei laut eines von der Arbeiterkammer (AK) in Auftrag gegebenen Gutachtens allerdings rechtswidrig gewesen, da der Konzern seiner "Informationspflicht nicht nachgekommen ist". Der Energie-Anbieter bestreitet dies jedoch und lässt es auf einen Rechtsstreit vor Gericht ankommen. Gleichzeitig kündigte man am Dienstag bei einer Pressekonferenz zwar eine Senkung der Preise für Heizungen, jedoch nicht des gesamten Strompreises an. Der Aufsichtsratsvorsitzende und Landeshauptmann Wilfried Hauslauer (ÖVP) forderte erst letzte Woche eine Prüfung der Tarife und nachvollziehbare Erläuterung der bisherigen Preisbildung.
Die ganze Thematik wirft für die Menschen in Salzburg aber mehr Fragen auf, als sie Antworten bringt, wie auch die zahlreichen Postings im SALZBURG24-Forum beweisen. Hier findet ihr Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Warum gibt es keine Strompreis-Senkung?
Eine allgemeine Senkung des Strompreises sei laut Salzburg-AG-Vorstand Michael Baminger aktuell aufgrund der Lage am Markt nicht möglich. Somit müsse man die Großhandelspreise auch an Kund:innen weitergeben. Sobald sich der Markt entspannt, würde man die Entlastungen weitergeben.
Nach der Aufsichtsratssitzung am 7. März wurde klar, dass es dennoch ein kleines "Zuckerl" geben werde: Eine Tarifanpassung gibt es ab April für Haushalte mit Stromheizungen. Die Senkung um 20 Prozent betrifft rund 30.000 Kund:innen.
Was bringt Rechtsstreit zwischen AK und Salzburg AG?
Sowohl die AK als auch die Salzburg AG hätten Gutachten, die jeweils Gegenteiliges besagen, was die Erhöhung der Strompreise mit Jahresbeginn betrifft. Da sich beide Parteien sicher zu sein scheinen, legen sie es auf einen gerichtlichen Rechtsstreit an. Jener zwischen VKI und Verbund dauerte rund ein halbes Jahr. Kund:innen dürfen somit nur auf Rückzahlungen hoffen, wenn die Arbeiterkammer als Sieger hervorginge. Und selbst wenn das so wäre, dürfte bis zu einer möglichen Auszahlung noch viel Wasser die Salzach hinabfließen.
Dazu käme, dass nur zirka 30 Prozent der 240.000 Haushalte überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen dürften, wie der ORF am Dienstag berichtete. Die übrigen 70 Prozent hatten einen geringeren Stromverbrauch bzw. profitierten von der Strompreisbremse des Bundes. Dieser wäre dann übrigens auch der Empfänger der Rückzahlung.
Wie wird sich Preissenkung für Heizungen auswirken?
Zirka 30.000 Haushalte würden von der angekündigten Reduzierung der Strompreise für Heizungen profitieren. Der Rest der 240.000 Kund:innen der Salzburg AG heizt mit anderen Rohstoffen wie Gas oder Holz.
In Zeiten von stetiger Teuerung sind sicherlich viele Menschen in Salzburg dankbar für jegliche Entlastungen. Fraglich ist, wie viel diese Senkung dann im April tatsächlich bringen wird, wenn die Temperaturen ohnehin wieder steigen werden. KPÖ-PLUS-Chef Kay-Michel Dankl ortet ein "Trostpflaster" zum Ende der Heizperiode. Aber eben auch nur für jene, die eine im Besitz einer Stromheizung sind.
Wie bekomme ich zu viel bezahltes Geld zurück?
Diese Frage lässt sich aus heutiger Sicht nur schwer beantworten, da eine Rückzahlung von zwei Kriterien abhängig ist:
- Der Rechtsstreit müsste zugunsten der AK ausgehen
- Man müsste zu den 30 Prozent gehören, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben.
Treffen beide Punkte zu, würde man für eine Rückzahlung infrage kommen. Selbst dann liegt sie noch in weiter Ferne, kommt somit in der aktuellen Krisenzeit nicht zum Tragen. Denkbar wäre, dass Kunden der Salzburg AG ihr zu viel bezahltes Geld als Guthaben erhalten. Kund:innen, die den Energieanbieter inzwischen wechseln, müssten sich wohl selbst um ihr Geld kümmern.
Wie setzt sich Strompreis zusammen?
Das Wichtigste vorweg: Wie Hauslauer in einem S24-Interview bestätigte, sei die Marktentwicklung positiv. Besonders mit Blick auf das Jahr 2024 sei eine Entspannung zu erwarten.
Der Gesamtstrompreis setzt sich laut Salzburg AG für Haushaltskund:innen zu rund 14 Prozent aus den Netztarifen (auch Systemnutzungsentgelte genannt, inkl. Netzverlustentgelt und Entgelt für Messleistungen), zu rund 65 Prozent aus dem Energiepreis (abhängig vom Lieferanten) und zu rund 21 Prozent aus Steuern und Abgaben (Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe, Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie Umsatzsteuer) zusammen.
Die Netzkosten sind behördlich festgelegt und genehmigt, jedoch nicht mehr konstant und könnten bis zu 41 Prozent steigen.
(Quelle: salzburg24)