Maßnahmenpaket

Land Salzburg erleichtert Kriterien für Wohnbauförderung

Das Land Salzburg will mit einem Maßnahmenpaket zur Wohnbauförderung der Teuerung nun entgegenwirken. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 26. Februar 2024 17:47 Uhr
Das Land Salzburg bessert bei der Wohnbauförderung nach: Am 1. März tritt eine Novelle der bestehenden Verordnung in Kraft, mit der unter anderem die Einkommensgrenze für die Förderung von Eigentum erhöht wird. Damit wolle man der Teuerung entgegenwirken, bis im nächsten Jahr die gänzlich überarbeitete Wohnbauförderung kommt.
SALZBURG24 (mem)

Die heimische Bauwirtschaft steckt in der Krise. Salzburg ist ebenfalls davon betroffen, wenn auch aufgrund des Tourismus nicht ganz so stark wie der Rest Österreichs, wie Landesinnungsmeister Peter Dertnig vergangene Woche gegenüber SALZBURG24 bestätigte. Zuletzt forderten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, ein Entlastungspaket von der Regierung. Unter anderem solle die Wohnbauförderung ausgebaut werden.

In Salzburg will man mit einem Maßnahmenpaket zur Novelle der Wohnbauförderungsverordnung der Teuerung entgegenwirken. So wird die Einkommensgrenze für die Kaufförderung um 20 Prozent erhöht. Durfte das Netto-Einkommen eines Haushalts mit zwei Personen zuvor 72.600 Euro betragen, liegt die Grenze nun bei 87.120 Euro. Zudem wird die Höhe der Grundbeträge um 10.000 Euro angehoben.

„Ziel ist es, das Jahr noch auszuhalten, bis nächstes Jahr die neue Wohnbauförderung in Kraft tritt“, teilt Johannes-Jeremy Göppner aus dem Büro von Landesrat Martin Zauner (FPÖ) auf SALZBURG24-Anfrage am Montag mit.

Die Gesetzesnovelle im Überblick

  • Unbefristete Verlängerung der erhöhten Fördersätze im geförderten Mietwohnbau
  • Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Kaufförderung um 20 Prozent als Inflationsanpassung sowie eine Erhöhung der Grundbeträge um 10.000 Euro
  • Anhebung der Kaufpreisgrenzen
  • Erhöhung und Erweiterung der Wohnbeihilfe
  • Optimierung der Sanierungsförderung

Maximal 80.000 Euro an Wohnbauförderung möglich

Maximal 80.000 Euro an Wohnbauförderung gibt es als Einmalzahlung abzuholen. Die Zusammensetzung der Förderung bleibt wie gehabt, sie ergibt sich aus Grundbetrag und Zuschlagssätzen. Für Alleinerzieher:innen mit Kindern und Jungfamilien werden mit März auch die Grundbeträge erhöht.

An einer Neuaufstellung der Wohnbauförderung wird derzeit noch gearbeitet. „Aktuell finden die Experten-Workshops mit allen Beteiligten statt. Die neue Wohnbauförderung tritt dann im Jänner 2025 in Kraft“, so Göppner abschließend.

(Quelle: salzburg24)

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