Sanierungen werden teurer

Salzburger Wohnbauförderung trotz heftiger Kritik kurz vor Beschluss

Veröffentlicht: 28. November 2024 13:09 Uhr
Innerhalb der vierwöchigen Begutachtungszeit wurden gegen die geplante Salzburger Wohnbauförderung zahlreiche Stellungnahmen eingebracht. Vor allem die Abstriche bei der Sanierungsförderung stehen bei der Kritik im Fokus. Nichtsdestotrotz soll das Gesetz samt Verordnung mit Jänner in Kraft treten.

Anfang Oktober wurde sie nach 15-monatiger Bearbeitung vorgestellt, diese Woche endete die Begutachtungsfrist für die neue Salzburger Wohnbauförderung. Nach der Bekanntwerden der Pläne des zuständigen Landesrats Martin Zauner (FPÖ) hagelte es ordentlich Kritik – nicht nur von Seiten der Opposition.

Insgesamt sind 20 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sowie rund 30 Stellungnahmen zur Verordnung während der vierwöchigen Begutachtungsfrist eingebracht worden, wie das Land Salzburg am Donnerstag auf SALZBURG24-Anfrage mitteilte. Die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sind auf der Homepage des Landes öffentlich einsehbar, jene zur Verordnung werden allerdings nicht aufgelistet.

Sanierungsarbeiten werden teurer

Hauptsächlich werden die massiven Einsparungen bei der Sanierungsförderung bemängelt. So sind etwa die Zuschüsse für Sanierungen des Dachs samt Wärmedämmung und der Elektroinstallationen gestrichen worden. Auch kein Geld gibt es künftig für die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage.

Umbauarbeiten werden dadurch nicht nur beim Eigenheim maßgeblich teurer. Auch die gemeinnützigen Bauträger sehen darin ein großes Manko. „Grundsätzlich sei die Vereinfachung des Fördersystems zu begrüßen, jedoch sollte dies nicht zu Lasten der Qualität oder Quantität des leistbaren Wohnbaus gehen“, heißt es in der eingebrachten Stellungnahme. Bemängelt wird auch die Streichung der Zusatzpunkte für ökologisches Bauen (insbesondere für Holz- und Holzhybridbau, sowie für die Verwendung von nachhaltigen Materialien).

Auch das Salzburger Studentenwerk stellt sich gemeinsam mit der Österreichischen Hochschülerschaft gegen den Entwurf des Landes. Als Betreiber von Häusern wie etwa des Paris-Lodron-Heims oder am FH-Campus in Puch-Urstein (Tennengau), beherbergt das Salzburger Studentenwerk knapp 2.000 Studierende und Schüler:innen im Bundesland Salzburg. „Der Neubau und die Sanierung von Schüler- und Studentenheimen wird nicht mehr finanzierbar und damit unmöglich. Die Auswirkungen auf den Salzburger Wohnungsmarkt sind für uns noch gar nicht abschätzbar“, so Georg Leitinger, Geschäftsführer des Salzburger Studentenwerks, in einer Aussendung.

Die Opposition befürchtet jedenfalls steigende Mieten, da der geförderte Mietwohnbau in Zauners Plänen deutlich zurückgeschraubt werde.

Weniger Förderung für barrierefreies Wohnen

Massive Kritik am Entwurf kommt auch von den Behindertenverbänden des Landes. Bemängelt wird die angedachte Reduktion der Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen um 40 Prozent. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch viele ältere Salzburgerinnen und Salzburger.

Die Kürzung gefährde beispielsweise den Einbau von Aufzügen oder die behindertengerechte Gestaltung von Wohnräumen – Maßnahmen, die grundlegend für ein selbstbestimmtes Leben sind.

Eingebracht wurden Stellungnahmen etwa von:

  • Bundesbehindertenanwaltschaft
  • Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle des Landes Salzburg
  • Inklusionsbeirat
  • Österreichischer Behindertenrat
  • Österreichischer Integrationsfonds
  • Salzburger Monitoring Ausschuss

„Die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, hängt für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entscheidend von barrierefreien Wohnungen und Wohnumfeldern ab. Die Reduktion der Zuschüsse stellt eine deutliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung dar“, erklärt SPÖ-Stadträtin Andrea Brandner, Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Salzburg, am Mittwoch in einer Aussendung.

Beschluss am 18. Dezember geplant

Ob und wie weit dies in die künftige Wohnbauförderung Einfluss findet, ist noch unklar. Der Fahrplan ist auf jeden Fall straff. Bereits in knapp drei Wochen, am 18. Dezember, soll es in der letzten Landtagssitzung des Jahres beschlossen werden, hieß es am Donnerstag auf S24-Anfrage beim Land Salzburg. Damit wird das geplante Inkrafttreten des Gesetzes samt Verordnung am 1. Jänner 2025 möglich.

(Quelle: salzburg24)

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