Stadt

Mönchsberggarage: Revision bereits vor Urteil angekündigt

Veröffentlicht: 31. März 2017 10:43 Uhr
Obwohl das Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LvWG) im Streit um die Erweiterung der Salzburger Mönchberggarage noch fünf bis acht Wochen auf sich warten lässt, haben beide Parteien bereits den Gang in die nächste Instanz angekündigt. Die Causa dürfte demnach die Stadt Salzburg noch um einiges länger beschäftigen. Es gilt nämlich als wahrscheinlich, dass eine Revision auch als zulässig erkannt wird.

"Wir leiden unter der Tatsache, dass das Salzburger Raumordnungsgesetz nicht ausjudiziert ist", sagte Raumordnungsreferentin LHStv. Astrid Rössler (Grüne) am Freitag zur APA. "Sollte das Landesverwaltungsgericht unseren Bescheid aufheben, werden wir darum auf jeden Fall in die nächst Instanz gehen." In der Raumordnung habe lange eine Genehmigungskultur geherrscht, bei der sich keiner traute, etwas abzulehnen. "Es gibt darum keine Einsprüche, darum wurde das auch noch nie ausjudiziert."

Land blockierte Ausbau der Mönchsberggarage

Die Raumplanungsabteilung des Landes hatte im Dezember 2016 per negativem Bescheid die für den Garagenausbau notwendige Änderung des Flächenwidmungsplans blockiert. Die Stadt legte dagegen Beschwerde ein. Das Land begründete seine Entscheidung damit, dass die Erweiterung in teilweise gravierendem Widerspruch zum räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt stünde. So sei die im Falle einer Erweiterung der Garage von der Stadt vorgesehene Reduktion von Kfz-Stellplätzen an der Oberfläche nicht die im REK vorgeschriebene "adäquate" Zahl. Auch die Absicht, bei Eröffnung der Garage Konzepte für Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen, wurde als zu wenig ausreichend und zu wenig verbindlich betrachtet.

Ausgleichsmaßnahmen "haben jetzt nicht zu interessieren"

Der Anwalt der Stadt, Konrad Ferner, sagte am Freitag, dass die Stadt auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen werde, sollte der negative Bescheid der Raumordnungsabteilung bestätigt werden. Das Land müsse die Änderung der Flächenwidmungsplanung genehmigen, wenn formal alles richtig sei und die Flächenwidmung dem Raumordnungsgesetz und dem Räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt entspreche. "Die vom Land geforderten Ausgleichsmaßnahmen werden erst bei Realisierung des Projektes relevant und haben daher jetzt die Aufsichtsbehörde nicht zu interessieren."

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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