Stärkste Bilanz

Task Force deckt 200 Sozialleistungsbetrüge in Salzburg auf

Die eigens gegründete Task Force Sozialleistungsbetrug hat in Salzburg im Vorjahr 200 Straftaten aufgedeckt.
Veröffentlicht: 24. Juli 2024 13:14 Uhr
200 Betrugsfälle von Sozialleistungen hat die eigens gegründete Task Force im Bundesland Salzburg aufgedeckt. Das ist die bislang stärkste Jahresbilanz, berichtet das Innenministerium in einer Aussendung. Aber was fällt eigentlich alles unter Sozialleistungsbetrug?
Moni Gaudreau

Die vom Bundeskriminalamt geführte Task Force Sozialleistungsbetrug (SOLBE) hat im Vorjahr 200 Straftaten im Bundesland Salzburg festgestellt. Der daraus entstandene Schaden belief sich auf knapp 1,9 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um den Gesamtschaden, inklusive der versuchten Schäden – sprich, welchen Schaden die Beschuldigten bis zum Lebensende verursacht hätten, wäre das Vergehen nicht aufgedeckt worden.

Damit verzeichnet das Innenministerium die bisher stärkste Jahresbilanz von aufgedeckten Sozialleistungsbetrügen seit Bestehen der eigens gegründeten Task Force. Österreichweit liegt die Aufklärungsquote mittlerweile bei 99,6 Prozent.

  Straftaten in Salzburg Schadenssumme (gerundet)
2019 113 389.000 Euro
2020 139 515.000 Euro
2021 140 655.000 Euro
2022 147 610.000 Euro
2023 200 1.894.000 Euro
Gesamt 739 4.063.000 Euro

Seit 2018 ermittelt die SOLBE gegen Missbrauch von Leistungen und arbeitet unter anderem mit der Finanzpolizei, der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zusammen. Rund ein Viertel der ermittelten Beschuldigten in Salzburg waren österreichische Staatsbürger. In den vergangenen fünf Jahren schwankt das Verhältnis von österreichischen und fremden Tatverdächtigen zwischen einem Drittel zu zwei Drittel und einem Fünftel zu vier Fünfteln.

Was genau fällt unter Sozialleistungsbetrug?

Ein Sozialstaat wie Österreich leistet Unterstützung in vielen Lebensbereichen. Für Familien gibt es zum Beispiel die Familienbeihilfe, zur Ausbildung können wir auf Bildungskarenz gehen und auch die Pension fällt unter Sozialleistungen. Werden diese Geld- oder Sachleistungen missbräuchlich oder widerrechtlich bezogen, spricht man vom Sozialleistungsbetrug.

Die Bandbreite von Sozialleistungsbetrügen ist groß, mehr als 50 verschiedene Begehungsformen sind derzeit bekannt. Sie reichen vom Verschweigen von Zusatzeinkommen, über Dokumentenfälschung bis zur Verschleierung der wahren Identität. Insgesamt hat die SOLBE acht Kategorien für Betrugsfälle erstellt.

Acht Betrugskategorien bei Sozialleistungen

  • Nicht gemeldete Auslandsaufenthalte bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen
  • Widerrechtlicher Bezug von Sozialleistungen, aufgrund eines Scheinwohnsitzes
  • Verschweigen von Vermögenswerten und Zusatzeinkommen
  • Fälschen/Verfälschen von Dokumenten und Bestätigungen
  • Täuschung über tatsächliche Wohnsituation
  • Täuschung über tatsächlichen Gesundheitszustand
  • Verschleierung der wahren Identität
  • Wahrheitswidrige Angaben zum Beschäftigungsverhältnis bzw. „Schwarzarbeit“

Im Fokus der Task Force SOLBE stehen aktuell Personen, die Scheinwohnsitze in Österreich vortäuschen, um widerrechtlich Sozialleistungen zu beiziehen. "Es ist immer wieder erstaunlich, wie skrupellos manche Verdächtige versuchen, den Staat zu betrügen", so Gerald Tatzgern, Leiter der zuständigen Abteilung im Bundeskriminalamt.

Salzburg: 75-Jähriger bringt Sozialamt um 83.000 Euro

Konkrete Fälle in Salzburg: Ein deutscher Staatsangehöriger (75) mit Wohnsitz in der Stadt Salzburg tätigte im Vorjahr gleich zwei Betrugshandlungen. Zunächst verschwieg er vorsätzlich dem Sozialamt sein Einkommen und Vermögen aus Zinsen, Dividenden, sowie aus Miet- und Verkaufseinkünften. Dadurch erhielt der die Mindestsicherung für mehr als drei Jahre. Dem Sozialamt entstand somit ein Schaden in Höhe von ca. 34.000 Euro.

Außerdem hat er sein Vermögen auch der PVA verschwiegen und erhielt zusätzlich zu seiner Altersrente in Deutschland rund neun Jahre lang die EWR-Ausgleichszulage. Schadensumme: weitere 49.000 Euro. Der Beschuldigte ist flüchtig und europaweit zur Festnahme ausgeschrieben.

Und noch ein weiterer, brandaktueller Fall: Bei einer Verkehrskontrolle in Hallein (Tennengau) ist ein 22-Jähriger nicht nur wegen mutmaßlichen Drogendealens aufgeflogen, sondern auch wegen fälschlichem Bezug der Notstandsbeihilfe.

(Quelle: salzburg24)

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