Erste Zahlung im September

Teuerung: Wie viel Geld ihr wann bekommt

Veröffentlicht: 24. August 2022 13:37 Uhr
Das Anti-Teuerungspaket der Regierung besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen – insgesamt drei Pakete wurden bislang auf den Weg gebracht. Doch wie viel Geld wird wann für wen ausbezahlt? Wir klären die wichtigsten Fragen.
SALZBURG24 (tp)

Die Teuerung schreitet immer weiter voran – zuletzt war die Inflation in Österreich auf einem Rekord-Hoch von 9,3 Prozent. Um die steigenden finanziellen Belastungen abzufedern, hat die Bundesregierung insgesamt drei Entlastungspakete verabschiedet. Die durchschnittlichen Zahlungen aus den Hilfspaketen machen 1.220 Euro aus, rechnete das zuletzt das Momentum Institut vor. Einiges davon wird automatisch ausgezahlt und andere Entlastungen müsst ihr eigens beantragen, wie wir in diesem Überblick für euch aufgelistet haben.

  1. Klimabonus
  2. Anti-Teuerungsbonus
  3. Teuerungsausgleich
  4. Familienbeihilfe
  5. Familienbonus
  6. Kindermehrbetrag
  7. Einmalzahlung für Pensionist:innen
  8. Steuer- und SV-freie Prämie
  9. Kalte Progression
  10. Salzburger Entlastungspaket

Klimabonus

Der sogenannte Klimabonus wird bereits früher ausgezahlt. Nachdem die Vorarbeiten in Klimaschutzministerium und Finanzministerium schneller abgeschlossen werden konnten, wird das Geld schon im September überwiesen, hieß es am Mittwoch aus den beiden Ressorts. Alle Erwachsenen mit Hauptwohnsitz in Österreich bekommen einmalig 250 Euro und Unter-18-Jährige 125 Euro. Auf den Klimabonus addiert wird noch der Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 250 Euro.

Ein Antrag ist für die Auszahlung des Klimabonus nicht notwendig. Die Überweisung erfolgt entweder direkt aufs Konto, falls die Daten bei Finanzonline hinterlegt sind. Oder wenn die Kontonummer fehlt, kommen via Post Gutscheine, die bei einem Bankpartner eingelöst werden können.

Anti-Teuerungsbonus

Der Anti-Teuerungsbonus kommt ebenso bereits im September. Zu den 250 Euro vom Klimabonus bekommt ihr – wie bereits beschrieben – zusätzlich einen Teuerungsausgleich in Höhe von neuerlich 250 Euro. Auch hier ist ein Antrag für die Auszahlung nicht notwendig.

Ab einem jährlichen Brutto-Einkommen von 90.000 Euro wird der Anti-Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall müsst ihr die 250 Euro über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen erklären.

300-Euro-Teuerungsausgleich

Diejenigen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen, erhalten einen Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro. Dazu kommen Menschen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld in Anspruch nehmen. Die monatlichen staatlichen Leistungen werden automatisch um den zustehenden Teuerungsausgleich ergänzt.

Familienbeihilfe

Bezieher:innen der Familienbeihilfe haben im August eine einmalige, automatische Sonderzahlung in Höhe von 180 Euro pro Kind erhalten. Die Auszahlung erfolgte automatisch durch das Finanzamt.

Familienbonus

Der Familienbonus wurde auf das heurige Jahr vorgezogen und erhöht: Pro Kind gibt es 2.000 Euro bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahren. Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus von eurem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Ansonsten müsst ihr diesen über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragen.

Schulstart-Geld

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt.

Kindermehrbetrag

Parallel zum Familienbonus wird der Kindermehrbetrag auf 550 Euro erhöht. Das ist der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen. Diese Zahlung beantragt ihr über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023.

Salzburger Entlastungspaket

Zusätzlich zu den Anti-Teuerungsmaßnahmen der Bundesregierung hat das Land Salzburg ein eigenes Entlastungspaket geschnürt.

  • Eigener Notfallfonds für Salzburger:innen
  • Zusätzliches Geld für Wohn- und Betriebskosten für diejenigen, die Sozialunterstützung erhalten.
  • Erhöhung der Sozialunterstützung für Kinder um 39 Euro pro Kind und Monat.
  • Anhebung des Heizkostenzuschusses von 180 auf 200 Euro ab 2022/2023
  • Zusätzliches Geld und erhöhter Zuschuss für die Wohnbeihilfe
  • Zusätzliche Wohnbeihilfe für die Ausweitung der Anspruchsberechtigten am freien Wohnungsmarkt.
  • Abschaltverzicht der Salzburg AG bis Ende Mai und Ratenzahlungsmöglichkeit für einkommensschwache Haushalte für bis zu 18 Monate.

(Quelle: salzburg24)

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