Wildtiere für daheim

Worauf bei der Schlangen-Haltung zu achten ist

Veröffentlicht: 01. September 2020 11:57 Uhr
Woher jener Königspython stammt, den am Wochenende ein Wanderer in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) gefunden und mitgenommen hat, ist weiter unklar. Für exotische Wildtiere, zu denen auch die Würgeschlange zählt, gilt in Österreich aber Meldepflicht.

Die etwa 1,20 Meter lange und 1,5 Kilogramm schwere Schlange hatte ein Einheimischer auf einem Wanderweg gefunden. Da er das Reptil laut Polizeiaussendung für tot hielt, nahm er es mit. Doch plötzlich begann es sich zu regen. Der Mann alarmierte die Polizei. Wie es am Dienstag hieß, sei die Schlange danach zu einem Arzt gebracht worden. Dort verstarb sie.

Königspython aufgefunden LPD Salzburg
Die Königspython wurd auf einem Wanderweg in Wald im Pinzgau entdeckt. Der Einheimische packte die regungslose Schlange ein. Als sie plötzlich Lebenszeichen von sich gab, alarmierte er die Polizei.

In Salzburg nur vier Schlangenarten heimisch

Die Herkunft des Python ist nach wie vor unklar, gab ein Polizeisprecher auf SALZBURG24-Anfrage an. Zu den vier heimischen Schlangenarten – Kreuzotter, Äskulapnatter, Ringelnatter und Schlingnatter – zählt sie jedenfalls nicht. HIER findet ihr einen ausführlichen Artikel dazu.

Die ungiftige Würgeschlange kommt ursprünglich aus den Tropen West- und Zentralafrikas und ernährt sich von kleinen Säugetieren und Vögeln. Mit einer maximalen Gesamtlänge von bis zu zwei Metern zählt die Art zu der kleinsten ihrer Gattung.

Meldepflicht für exotische Haustiere

Die private Haltung von Exoten ist in Österreich im Tierschutzgesetz geregelt. Darin ist eine Meldepflicht vorgesehen: Das bedeutet, der Halter muss ein Wildtier innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat melden, wie die Polizei Salzburg auf SALZBURG24-Anfrage erklärt.

In dem Formular muss sowohl Name und Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, der Ort der Haltung und weitere Angaben zur Beurteilung angegeben werden. Für die Stadt Salzburg gibt es das Formular HIER zum Download.

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Genaue Vorgaben für Schlangen-Terrarien

Der Amtstierarzt überprüft dann die artgerechte und sichere Haltung, so dass der Exot nicht ausbüxen und eine Gefahr oder Belästigung für andere darstellen kann. Bei Beschwerden oder Beanstandungen schreitet die Polizei ein. Es ist davon auszugehen, dass nicht jeder Tierhalter der Meldepflicht nachkommt. Die Verwaltungsübertretung kann mit einer Strafe von bis zu 3.750 Euro geahndet werden.

Die Haltungsbedingungen sind von der Größe und der Anzahl der Tiere abhängig. Für Schlangen muss ein Terrarium folgende Mindestmaße aufweisen:

Schlangen - bodenbewohnend, bis 2,5 Meter
Anzahl und Größe der Tiere Grundfläche m² Höhe m zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²
1 bis 2 Tiere, bis 20 cm 0,1 0,2 0,015
1 bis 2 Tiere, 20 bis 50 cm 0,2 0,3 0,05
1 bis 2 Tiere, 50 bis 100 cm 0,5 0,4 0,15
1 bis 2 Tiere, 100 bis 150 cm 0,9 0,6 0,2
1 bis 2 Tiere, 150 bis 200 cm 1,2 0,8 0,4
1 bis 2 Adulte 1,5 1,2 0,6
Schlange - kletternd, bis 2,5 Meter
Anzahl und Größe der Tiere Grundfläche m² Höhe m zusätzliche Fläche für jedes weitere Tier m²
1 bis 2 Tiere, bis 50 cm 0,2 0,4 0,05
1 bis 2 Tiere, 50 bis 100 cm 0,5 0,6 0,1
1 bis 2 Tiere, 100 bis 150 cm 0,9 1 0,2
1 bis Tiere, 150 bis 200 cm 1,2 1,5 0,4
1 bis 2 Adulte 1,5 1,8 0,6

Für einen Königspython ist im Terrarium des Weiteren ein Kletterast, ein Versteckplatz, ein Wasserbecken sowie eine Beleuchtung als Wärmequelle vorgeschrieben. Auch die Temperatur, die Luft- und Bodenfeuchtigung sind geregelt. Weitere Details sind HIER nachzulesen.

Ausgesetzte Tiere überleben nicht lange

„Es passiert leider immer wieder, dass sich Menschen exotische Tiere anschaffen und diese dann flüchten oder diese dann gezielt ausgesetzt werden“, weiß Peter Kaufmann, Reptilien-Experte im Haus der Natur, im SALZBURG24-Gespräch zu berichten.

Es gebe aber häufiger Probleme mit Schildkröten als mit Schlangen. Diese würden als wenige Zentimeter große Tiere im Zoofachhandel gekauft. „Viele unterschätzen, dass die Reptilien erstens mehrere Jahrzehnte alt werden können und irgendwann tellergoß sind“, gibt er zu bedenken. Ausgesetzt in den heimischen Naturschutzgebieten würden sie ein bis zwei Jahre überleben – meist bis zum nächsten strengen Winter. „Das ist nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht problematisch, sondern auch durch das Tierschutzgesetz streng verboten“, mahnt Kaufmann.

(Quelle: salzburg24)

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