Leerstehende Wohnungen sollen in der Stadt Salzburg künftig zum Wohnen genutzt werden. Schließlich führt Angebotsknappheit unweigerlich zu höheren Mieten, von dem die Landeshauptstadt im besonderen Maß betroffen ist. Ein Hebel ist die vieldiskutierte Leerstandmobilisierung. Zwei am Dienstag vorgestellte Studien sollen dabei helfen, eine Strategie für mehr Wohnraum zu nutzen. "Leerstand ist kein Kavaliersdelikt", sagt Salzburgs Bürgermeister-Stv. Kay-Michael Dankl bei einem Medientermin.
Warum Leerstand schwer zu definieren ist
Ein grundsätzliches Problem sei, dass es keine einheitliche Definition für Wohnungsleerstand gebe, sagt Inge Strassl vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR). Es sei ein "vielschichtiges Phänomen" und die Überprüfung leerstehender Wohnung deshalb ein schwieriges Unterfangen. Das SIR hat die 2022 erstellte Studie mithilfe von Stromzählern durchgeführt und anhand von GIS-Daten ein anonymisiertes Raster der Salzburger Wohnanlagen erstellt. Wenn ein jährlicher Stromverbrauch von unter 200 kWh festgestellt wurde, gilt die Wohnung als ungenutzt bzw. leerstehend. Die dadurch rund 3.600 festgestellten Wohnungen entsprechen einem Anteil von 3,5 Prozent aller Wohnungen in der Landeshauptstadt. Weil nicht alle wegen Sanierungen, Auslandsaufenthalten oder anderer Gründe nicht sofort mobilisierbar seien, bleiben fast 2.500 Wohnungen übrig.
Der Leerstand umfasst das gesamte Stadtgebiet, ein besonderer Stadtteil wurde bei der Pressekonferenz nicht hervorgehoben. Größere Langzeitleerstände gebe es in zwischen 1960 und 1980 errichteten Eigentumswohnanlagen, in dichter bebauten Teilen und in vielen Zweifamilienhäusern, aber im geförderten Mietwohnbau jedoch kaum.
Zweite Studie untersucht Wohnraum-Mindernutzung
Ergänzend dazu wurde eine zweite Studie zum Thema Mindernutzung von Wohnraum veröffentlicht. Dafür wurden Melde- und Gebäudedaten von 7.295 Wohnungen abgeglichen und vor Ort Interviews mit Bewohnerinnen und Bewohnerin geführt.
Die Erhebung der Uni Salzburg kommt zu dem Ergebnis, dass solche mindergenutzten Wohnungen auch im gewerblichen Wohnungsneubau eine wesentliche Rolle spielen. Insgesamt 407 Wohnungen standen demnach leer und 2 Prozent waren als Nebenwohnsitz deklariert. Das lasse laut Studienautor Andreas Van-Hametner zwar keinen Rückschluss auf die gesamte Stadt zu, aber jede zehnte Wohnung werde nicht als Erstwohnsitz genutzt. Als zeitliche und räumliche Mindernutzung zählen übrigens Zweitwohnsitze oder oftmals ältere Personen, die allein in einer sehr großen Wohnung leben.
Auffallend sei laut der Studie, dass der Anteil an Leerstand und Nebenwohnsitzen steigt, wenn es sich um Eigentumswohnungen und gewerblich errichtete Wohnungen handelt. Demnach steht in der Stadt Salzburg jede zehnte gewerblich gebaute Wohnung leer.
Neue Leerstand-Strategie in Ausarbeitung
Die beiden Studien sollen dazu beitragen, "alle Informationen und Facetten zum Thema Leerstand zusammenzutragen und eine Strategie auszuarbeiten", sagt Dankl. "Wir wollen Grundlagen des Phänomen Leerstands besser verstehen und feststellen, wo Leerstand vorherrscht."
24.000 Adressen mit Fragezeichen
Ein Problem sei etwa die Zuordnung von Meldedaten in mehrgeschossigen Häusern ohne Top-Nummern. Bei weiteren rund 24.000 Adressen sei zudem unklar, ob überhaupt jemand darin wohnt. "Die Eigentümersuche ist nur mit dem Blick ins Grundbuch möglich, wo es aber keine Kontaktdaten gibt", schildert Dankl die Hürden, der zudem auf die "vielen Ausnahmen bei der Leerstandsabgabe" verweist. So seien etwa gewerbliche Bauträger davon befreit, genauso wie geerbte Wohnungen. "Wir wollen beim Gesetz einige Lücken schließen". Das Ziel sei nicht, "die Gemeindekassen aufzufüllen, sondern dringend benötigte Wohnungen zu vermieten", betont Dankl.
Die Projektgruppe trifft sich im September, um Anreize zu suchen und eine gemeinsame Strategieentwicklung auszuarbeiten. Im nächsten Jahr soll der Vorschlag beim Land Salzburg liegen.
Wann gilt Wohnungsleerstand und was sind Ausnahmen?
Als Wohnungsleerstand gelten jene Wohnungen, bei denen an über 26 Kalenderwochen im Jahr kein Wohnsitz gemeldet ist.
Ausnahmen umfassen Wohnungen mit baulichen Mängeln, die saniert werden müssen oder wirtschaftlich nicht wieder nutzbar gemacht werden können sowie Wohnungen in Einfamilienhäusern, in denen der:die Eigentümer:in eine Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Ausgenommen von der Leerstandabgabe sind Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen, Gemeindewohnungen, gewerblich errichtete Wohnungen. Eine sogenannte Vorsorgewohnung darf es pro Kind geben – die gilt bis zum 40. Lebensjahr des Kindes und bis dahin muss keine Leerstandsabgabe gezahlt werden.
Die Höhe der Leerstandsabgabe liegt zwischen 400 Euro für eine Wohnung mit weniger als 40 Quadratmetern und bis zu 5.000 Euro für eine Neubauwohnung mit mehr als 220 Quadratmetern.
(Quelle: salzburg24)