Hürden bei Öffnung

Freude und Wut über neue Sport-Regeln

Der Amateur- und Breitensport in Österreich steht in den Startlöchern. Ab 19. Mai dürfen auch Erwachsene wieder ihrem geliebten Hobby nachgehen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 17. Mai 2021 13:38 Uhr
Österreich öffnet wieder! Die neuen ab Mittwoch geltenden Sport-Regeln sind ein Horizont, nach dem viele Clubs lange Ausschau gehalten haben. Bei manchen Salzburger Vereinen überwiegt jedoch der Ärger.

Ein gepflegtes Tennis-Match mit Freunden, ein heiß umkämpftes "Kickerl" mit dem Herzensverein oder einfach so wie früher im Fitnessstudio ein paar Hanteln stemmen – das war lange Zeit nicht möglich. Nach über sieben Monaten erwacht der Breitensport aus dem langen Corona-Schlaf.

Trotz Pandemie schauen die meisten Amateursportler dem 19. Mai als Öffnungsdatum mit Optimismus entgegen. Im Sport treten dann – wie berichtet – neue Regeln (siehe auch unten) in Kraft, die nicht überall Jubelsprünge auslösen.

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"Große Hürden" beim Sport-Re-Start

Bei der Umsetzung der neuen Regeln berichtet Wals-Grünau-Obmann Josef Reschreiter von "großen Hürden". Die Flachgauer überarbeiten ihr Präventionskonzept und organisieren Schulungen, damit ein geregelter Trainingsbetrieb im Erwachsenenbereich gewährleistet werden kann: "Es ist ziemlich schwer, die geforderten Bedingungen umzusetzen, wir freuen uns aber sehr, dass wir wieder loslegen dürfen."

Wütender Tennis-Chef

Man könnte meinen, dass bei allen Vereinen nach monatelangen (Sport-) Entbehrungen ein Stück Geselligkeit und der Spaß beim gemeinsamen Tun zurückkehren. "Für uns sind es leider Verschärfungen, die nicht nachvollziehbar und auch nicht kontrollierbar sind", erklärte Salzburgs Tennisverband-Präsident Christian Zulehner im Gespräch mit S24. Bei den 93 gemeldeten Vereinen und 13.200 Mitgliedern im Bundesland Salzburg herrsche gerade wegen des langen Stillstands ein großer Hunger nach intensiven Ballwechseln. "Wir wollen unbedingt loslegen, wissen aber nicht, wie wir die vorgeschriebenen Hürden meistern sollen", sagte der 59-Jährige.

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Christian Zulehner ist Präsident des Salzburger Tennisverbands. Er äußert seinen Unmut über die Sport-Öffnungen und will eine Petition starten. (ARCHIVBILD)

Vor allem die Kontrollen über den ganzen Tag hinweg sowie die Übertragung der vollen Covid-Verantwortung stößt dem Tennis-Chef sauer auf. "Das mag für große Vereine machbar sein, für kleinere aber nicht umsetzbar", sagte Zulehner, der gemeinsam mit anderen Landesverbänden eine Petition starten will. Es sei schlicht unmöglich Ehrenamtliche bei den Freiluft-Einheiten über die Dauer von zehn Stunden als als Kontrollorgan zu installieren.

Salzburgs Aushängeschilder UTC Radstadt (Bundesliga-Aufsteiger) und GM Anif (2. Bundesliga) müssen ihre Präventionskonzepte bis 3. Juni bzw. bis Pfingstmontag präsentieren.

Schwimm-Clubs tappen im Dunkeln

Am Mittwoch darf der Schwimm-Nachwuchs sowie der Breitensport wieder um die Wette kraulen und Technik-Trainings anbieten. Unter welchen Bedingungen dies möglich sein wird, steht für die rund 900 Mitglieder allerdings noch nicht fest. Das Problem liegt in der 20-Quadratmeter-Regel für geschlossene Räume begraben. "Wir kennen die genauen Bestimmungen leider immer noch nicht, sind in puncto Teilnehmer auf die Betreiber wie das Aya-Bad und das Sportzentrum Rif angewiesen", erklärte Clemens Weis, Präsident des Salzburger Schwimmverbands, auf S24-Anfrage. Er rechnet – wie im Herbst – auf eine Zulassung von 35 Sportlern und 15 Zusehern

Besonders schmerzhaft sei der Fakt, dass Schwimmkurse für Anfänger nicht möglich sind: "Wir appellieren, dass wir hier eine Ausnahmeregelung erhalten und den Zwei-Meter-Abstand bei der Ausübung unterschreiten dürfen." Ansonsten drohe ein "Kollateralschaden, da die zweite Kinder-Generation nicht schwimmen lernen darf."

Ringer-Rückkehr auf die Matte

Indes ist bei den Ringern die Erleichterung riesengroß. "Dass unser Nachwuchs wieder trainieren darf, ist ein Riesen-Schritt. Wir freuen uns extrem", erklärte AC Wals-Obmann. Da die Kampfsportler für den Spitzensport bereits Konzepte erarbeitet haben, werden diese auch für die heranwachsenden Talente, die fast ein Jahr zur Zwangspause gezwungen wurden, angewendet.

Die Walser Hoffnungsträger Simon Marchl und Markus Ragginger sind ab heute bei der U-23 Europameisterschaf in der Hauptstadt Nordmazedoniens in Skopje am Start.

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Zutrittstests für Sport-Vereine

Wie auch für die Gastronomie gilt im Sport die 3-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Diese ist für die allermeisten Teile die Zutrittsberechtigung für den Zuschauerbereich. Ehrenamtliche Trainer bzw. Funktionäre und Aktive müssen bei jeder Einheit registriert werden. Bei der Sportausübung selbst muss keine FFP2-Maske getragen werden. Die Anzahl der sporttreibenden Personen richte sich nach der jeweiligen Sportart, dies sei natürlich vor allem bei Mannschaftssportarten von besonderem Interesse. Außerhalb der sportlichen Tätigkeit – also wenn gerade nicht gesportelt wird – gelten aber die gleichen Masken- und Abstandspflichten wie sonst auch.

 

Für alle Veranstaltungen (dazu zählt auch jede Trainingseinheit vor Publikum) gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sofern die Zuschaueranzahl mehr als zehn Personen umfasst. Diese Anzeige ist spätestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Behörde zu übermitteln. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Zeit, Ort und die Dauer der Zusammenkunft
  • der Zweck der Zusammenkunft und die voraussichtliche Teilnehmeranzahl

Bei einer Zuschaueranzahl von mehr als 50 Personen ist eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen. Dieser steht sodann eine dreiwöchige Entscheidungsfrist zu. Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen ein Präventionskonzept vorzulegen.

Regeln für Öffnung der Sportstätte

Zudem müssen die Vereine einen Covid-Beauftragten nennen, den Eintritt zur Sportstätte folgendermaßen kontrollieren und das Präventionskonzept überwachen:

  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24 Stunden gültig
  • Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48 Stunden gültig
  • Nachweis eines PCR-Tests von einer befugten Stelle: 72 Stunden gültig
  • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
  • Schultests werden anerkannt: 48 Stunden gültig

Ausgenommen davon sind:

  • bereits geimpfte Personen
  • Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als drei Monate zurückliegt
  • Bei einer Zweit-Impfung, wenn die Erst-Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
  • Bei einer Impfung, wenn mindestens 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
  • Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises nicht älter als 3 Monate)

Spezielle Richtlinien für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sportbereich:

  • Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Maskenpflicht
  • Mitarbeiter/innen mit Kundenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Jede Sport-Einrichtung (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n COVID-19-Beauftragte/n ernennen
  • Sperrstunde um 22 Uhr

(Quelle: salzburg24)

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